Starke Rauchentwicklung im Treppenhaus, ein brennendes Fahrzeug in der Tiefgarage oder ein durch unachtsames abstellen versperrter Rettungsweg sind nur einige Beispiele für die Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges. Berücksichtig man die verdichtetere Bebauung sowie die steigenden Anforderungen an den Brandschutz, so stellt die Tiefgarage immer häufiger eine Lösung für die wachsenden Sicherheitsanforderungen dar. Da häufig nicht ausreichend Platz für eine seitlich vom Tiefgaragentor angeordnete Tür zu Verfügung steht, ist für die Planung des 2. Rettungsweges das Tor selbst eine ideale Lösung. Die notwendige Spannungsversorgung über das Hausnetz sowie die Nutzung von Nothandkurbeln oder Haspelketten sind für eine schnelle Öffnung in Notsituationen ungeeignet. Die Lösung bieten wir mit unserem Tiefgargentor der Baureihe PLUS inkl. Zusatzfunktion zweitem Rettungsweg.
Während unser bewährtes PLUS-Tor über die Normung vollumfänglich geregelt ist und ebenso über eine Baumusterprüfung verfügt, gilt die Zusatzfunktion 2. Rettungswegs aktuell als ungeregelte Bauart ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Es ist daher notwendig diese Funktion für das jeweilige Bauvorhaben auf Eignung zu prüfen und zu bewerten. Die Landesbauordnungen der Bundesländer sehen hierfür das Verfahren zur „vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung vor“.
Die Vorteile dieser Lösung liegen indes klar auf der Hand: Unsere Tiefgaragentore der Baureihe PLUS verfügt serienmäßig über eine Akkupufferung. Sollte also die Spannungsversorgung über das Hausnetz (230V) ausfallen, nutz das Tor die Energie aus den eingebauten Akkus. Eine elektrische Öffnung wird daher immer gewährleistet, auf die anstrengende und speziell in Notsituationen zu zeitaufwendige Öffnung durch eine Nothandkurbel oder eine Haspelkette kann verzichtet werden. Ein elektrischer Impulsgeber oder ein einfacher Knopfdruck sorgt für eine vollständige Toröffnung und einen Zugang für Rettungsgeräte oder einen barrierefreien Ausgang für Mensch und Tier. Auch ein Stromausfall am Wochenende und die damit verbundene versperrte Zufahrt der Tiefgarage durch das verschlossene Tor kann überbrückt werden.
Um das PLUS-Tor als 2.Rettungsweg einsetzen zu können müssen weitere Anforderungen in Anlehnung an die AutSchR (Richtlinie für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen, herausgegeben vom DIBt) erfüllt werden. Diese fordert eine Testung der Funktionstüchtigkeit alle 24 Stunden. Um diese Form der Testung durchführen zu können verbauen wir neben der serienmäßigen Torsteuerung dieser Baureihe eine spezielle Zusatzsteuerung. Das ermöglicht es uns die im notwendigen Testverfahren vorgegebene automatisierte Trennung vom Stromnetz sowie einen Öffnungs- und Schließungszyklus über die Spannungsversorgung der Akkus durchführen zu können. Wird ein Fehlerwert erkannt, öffnet unser Tor mit voller Kraft und bleibt im geöffneten Zustand stehen.
Der TÜV Süd bestätigt uns in einem Gutachten, dass durch dieses Vorgehen die Funktion des Tores sowie die automatische Öffnung bei verschiedenen Einwirkungen auf das Tor sichergestellt wird.