Bestehendes Wohngebäude mit Tiefgarage und zehn Stellplätzen. Austausch der vorhandenen Toranlage nach Anfahrschaden durch Pkw. Das vorhandene Tor mit Deckenschlepper hatte eine Schlupftüre, die jedoch baurechtlich nicht als zweiter Rettungsweg genehmigt wurde. Im Rahmen des Austauschs mit dem neuen Tor wurde dieser Missstand behoben.
OBJEKTBETEILIGTE
TORAUSFÜHRUNG
AUSFÜHRUNG
Die Entscheidung für die Toranlage mit Funktion „2. Rettungsweg" fiel nach intensiver Beratung des Eigentümerbeirats durch die Fa. TAS Felz. Die Genehmigung durch die Brandschutzbehörde wurde durch den Verwalter eingeholt. Die von TAS Felz eingebaute Schlupftüre wird nur als Zugang für Personen und für Fahrräder genutzt. Das Tor selbst erfüllt in dieser Anlage die Funktion des zweiten Rettungswegs – vollständig barrierefrei.